Reglement

Reglement für das AARKULTUR Ortsarchiv Aarberg

1. Zweck und Auftrag
Das Ortsarchiv (OA) ist das Kompetenzzentrum von AARKULTUR für alles Historische in Aarberg, in Ergänzung zu den Archiven der Einwohnergemeinde, der Burgergemeinde und der Kirchgemeinde Aarberg. Das OA dient der Aufbewahrung, Sicherung, Erschliessung und Auswertung von ortsgeschichtlichem Archivgut, insbesondere von Schriften, Verträgen, Plänen, Fotos, Postkarten, Dias, Filmen, elektronischen Medien und ausgewählten Gegenständen und Objekten.

Es können auch Vereins-, Familien- und Firmennachlässe aus Aarberg deponiert werden, soweit möglich ebenfalls aus der Region. Das OA hat keine Übernahmepflicht. Details regelt bei Bedarf jeweils eine schriftliche Vereinbarung. Eine soweit rechtlich zulässig öffentliche Datenbank informiert über die Bestände des OAs. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen können gefördert werden, Nachforschungen soweit möglich unterstützt.

Vorträge, Ausstellungen und Besichtigungen informieren die Bevölkerung über das historische Aarberg. Das Ortsarchiv arbeitet eng mit andern Organisationen wie Tourismus Aarberg, Vereinen, Schulen, Firmen usw. zusammen.

2. Organisation
Das OA untersteht dem Vorstand AARKULTUR.

Die Leitung des Ortsarchivs besteht aus 3-7 Personen. Sie konstituiert sich selbst und wird vom Vorstand bestätigt. Bei Bedarf nimmt ein Mitglied der Leitung des OAs an den Sitzungen des Vorstandes von AARKULTUR teil. Die Leitung des OA vereinbart, welches Archivgut übernommen wird und entscheidet über den Beizug Dritter.

3. Benutzung
Archivgut kann einsehen, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Vorbehalten bleiben die Geheimhaltungspflicht und der Datenschutz. Das Archivgut ist mit der grössten Sorgfalt zu behandeln; die Benutzer haften für angerichtete Schäden oder Verlust.

Bei allen Veröffentlichungen, die sich auf Materialien des OAs abstützen, ist der Verfasser zur Quellenangabe und zur unentgeltlichen Übergabe eines Belegexemplares verpflichtet.

4. Finanzen
Die Rechnungsführung des OAs erfolgt in der Vereinsrechnung von AARKULTUR.

Die Leitung des OAs entscheidet und verfügt selbständig über den ihm vom Vorstand zur Verfügung gestellten jährlichen Budgetposten. Es ist bestrebt, selber Einnahmen zu erwirken und Mitglieder für AARKULTUR Aarberg zu gewinnen.

5. Inkrafttreten / Gültigkeit
Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Vorstand in Kraft. Dieser kann es bei Bedarf ändern.

Das Reglement gilt, solange AARKULTUR Aarberg diese Aufgabe wahrnimmt. Sollte dies nicht mehr der Fall sein oder das Ortsarchiv aufgelöst werden, so sorgt der Vorstand dafür, dass das Ortsarchiv einer geeigneten Nachfolgeorganisation oder der Einwohnergemeinde Aarberg übergeben wird.

Aarberg, 1. Juli 2017

Namens des Vorstandes

Die Präsidentin       Die Vizepräsidentin

Anna Castelberg     Christine Badertscher